Hohes Lob von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für die AWO Unterfranken

In einer Reihe mit der Deutschen Bahn, der Robert Bosch GmbH oder Microsoft Deutschland genannt zu werden, darauf kann der AWO Bezirksverband Unterfranken stolz sein. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) adelte jüngst den Wohlfahrtsverband mit Sitz in Würzburg mit einer Einladung als innovativen Arbeitgeber, der sich nicht vor namhaften Kollegen aus der freien Wirtschaft verstecken muss.">

In Sachen Attraktivität und Innovation steht die AWO in einer Reihe mit namhaften Firmen.

In einer Reihe mit der Deutschen Bahn, der Robert Bosch GmbH oder Microsoft Deutschland genannt zu werden, darauf kann der AWO Bezirksverband Unterfranken stolz sein. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) adelte jüngst den Wohlfahrtsverband mit Sitz in Würzburg mit einer Einladung als innovativen Arbeitgeber, der sich nicht vor namhaften Kollegen aus der freien Wirtschaft verstecken muss.

AWO Bezirksgeschäftsführer Martin Ulses nahm in Berlin mit den oben erwähnten Kollegen aus deutschen Firmen an der Auftaktveranstaltung zum Themenkomplex „Arbeiten 4.0“ teil. Die Arbeitszeitinnovationen und Arbeitskonten der AWO Unterfranken beurteilte die Ministerin als so wegweisend und beeindruckend, dass sie den AWO Bezirksgeschäftsführer zudem zur dortigen Podiumsdiskussion eingeladen hatte. Informationen zu den ausgewählten, innovativen Projekten - darunter die integralen Arbeitszeitkonten der AWO - finden sich auch im sogenannten digitalen Experimentierraum des bundesweiten Dialogprozesses zur Zukunft der Arbeit (www.arbeitenviernull.de).

Gleich mehrere Innovationen prägen das neue Arbeitszeitmodell der AWO. Entstanden ist es aus dem Wunsch, das Konfliktpotential rund ums Thema ungeplante Mehrarbeit zu entschärfen, die vorhandenen Personalressourcen effektiv zu nutzen und ein klares Regelwerk zum Thema Arbeitszeit und Dienstplan zu entwickeln.

Ein Großteil des Erfolges der integralen Arbeitszeitkonten der AWO Unterfranken liegt in der Entstehungsgeschichte begründet. Denn die Ideen wurden nicht etwa von oben aufgesetzt oder verordnet. Sie wurden im Gegenteil gemeinsam erarbeitet. Dabei galt stets der Grundsatz, die Interessen aller Partner gleichermaßen zu berücksichtigen. Also den Bedürfnissen und Wünschen der Mitarbeiter ebenso entgegenzukommen wie denen der Führungskräfte sowie des Arbeitgebers, selbstverständlich aber auch den Ansprüchen der Kunden und Betreuten. Der Werdegang prägt zugleich die Zukunft des Modells: Die Flexibilität, das Regelwerk kontinuierlich und gegenseitiger Absprache an aktuelle Erfordernisse, Gesetzesvorschriften und Bedürfnisse anzupassen, ist mit eingebaut.

Eine konkrete Weiterentwicklung beschreibt Martin Ulses so: „Im nächsten Schritt geht es darum, die technische Infrastruktur für Dienstplangestaltung und Arbeitszeitkonten zu erneuern und zu vereinheitlichen. Dazu wollen wir 2018 eine neue Software einführen, die AWO-weit funktionieren soll und unsere unternehmenseigenen Regelwerke korrekt abbildet. Vor allem aber wollen wir für die Beschäftigten eine digitale Plattform schaffen, auf der sie Zugang zu allen Fragen rund um ihre Arbeitszeiten haben, zum Beispiel um ihre Wunschdienste webbasiert vorzumerken oder ihnen rund um die Uhr einen Einblick in ihre aktualisierten Arbeitszeitkonten zu ermöglichen. Das heißt: kürzere Wege und weg von Papieranträgen.“ Aus den jüngsten Erfahrungen, ergänzt er, „sind wir zuversichtlich, dass auch unsere nächsten Großprojekte weitere Meilensteine hin zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber sein werden.“

 

Das Arbeitszeitkonto der AWO

Und so funktionieren die dreiteiligen Arbeitszeitkonten: Es teilt sich in das laufende Arbeitszeitkonto (Girokonto=Kurzzeitarbeitszeitkonto), das Anspararbeitszeitkonto (Sparbuch=Flexikonto) und das Langzeitarbeitszeitkonto. Auf dem sog. Girokonto findet eine tägliche Soll/Ist Erfassung der täglichen Arbeitszeit mit einer Ampelphasenanzeige statt. Möglich sind hier zum Stichtag am Monatsende maximal 100 Plus sowie 40 Minusstunden (alle Angaben gelten für eine Vollzeitstelle). Innerhalb dieser Bandbreite können sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte gleichermaßen wirken, also Arbeit und Freizeit anordnen bzw. beantragen. Zum Jahresende muss das Girokonto auf „Grün“ stehen (Bandbreite maximal 50 Plus und 20 Minusstunden). Plusstunden über 100 am Monatsende werden unterjährig auf das sogenannte Sparbuch übertragen, über das die Beschäftigten ausschließliche Verfügungsgewalt haben.

Auf diesem Anspararbeitszeitkonto gibt es nur Plusstunden, maximal sind 80 möglich. Mit den Stunden vom Sparbuch können Beschäftigte Minus im Girokonto ausgleichen oder sich – auf Antrag – bezahlte Freizeit nehmen. Jeweils zum Jahreswechsel wird ein vorhandenes Guthaben auf dem Anspararbeitszeitkonto zur Auszahlung ausgekehrt oder wird auf Wunsch des Beschäftigten –für diesen vorläufig befreit von Steuern und Sozialversicherungsabgaben- auf das Langzeitarbeitskonto übertragen.

Letzteres wird vom Spezialisten für externe Wertguthaben (R+V) in Euro statt in Stunden geführt, verzinst und treuhänderisch abgesichert. Der besondere Clou: Der Beschäftigte kann jederzeit steuer- und sozialversicherungs-optimiert weitere Eigenmittel durch Entgeltumwandlung auf sein Langzeitarbeitszeitkonto einbringen und sein Guthaben nach entsprechendem Freistellungsantrag beim Arbeitgeber, in Form von bezahlter Freistellung (Sabbatical, Auszeit für Pflege, verlängerte Elternzeit, vorgezogenen Ruhestand, Fortbildungsurlaub etc.) wieder entnehmen.

www.arbeitenviernull.de

Seite weiterempfehlen: