Aufnahme & Kosten
Eine Anmeldung erfolgt nach dem Gesamtplanverfahren, das im Wesentlichen aus drei Elementen besteht:
- Dem Arztbericht, in dem die Notwendigkeit einer tagesstrukturierenden Maßnahme festgestellt wird, erstellt durch einen Facharzt für Psychiatrie.
- Dem Sozialbericht, in dem unter anderem gemeinsam mit dem Klienten die Ziele des Tagesstätten-Aufenthalts formuliert werden. Der Sozialbericht wird von der überweisenden Einrichtung (z.B. einer psychiatrischen Klinik) oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt.
- Dem Sozialhilfeantrag, mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Der Sozialhilfeantrag wird vom Klienten selbst oder einem gesetzlichem Betreuer gestellt und an den überörtlichen Sozialhilfeträger geschickt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Koordinierung.
Die Kosten für den Aufenthalt in der Tagesstätte werden in der Regel vom Bezirk Unterfranken übernommen. Auf Antrag können auch die Fahrtkosten erstattet werden. Für Frühstück, Mittagessen und Getränke wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Bei vielen Besuchern übernimmt der Bezirk Unterfranken die Kosten des Mittagessens.
Umfang und Regelmäßigkeit der Teilnahme
In der Regel sollten die Klienten die Tagesstätte von Montag bis Freitag besuchen. Es ist erforderlich, dass die Besucher mindestens vier Stunden pro Besuchstag anwesend sind.