Kurzzeit-/Verhinderungspflege in Schonungen
Auch als Gast sind Sie uns willkommen…
Mit der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, den*die von ihnen Betreute*n für eine gewisse Zeit stationär versorgen zu lassen. Viele Angehörige nutzen mehrmals im Jahr dieses Angebot. Auf Antrag wird ggf. ein Zuschuss der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können bei freier Kapazitäten in Anspruch genommen werden und sind zeitlich begrenzt. Im Seniorenzentrum Schonungen ist dies für maximal 21 Tage möglich. Selbst für Pflegebedürftige ohne anerkannten Pflegegrad hat der Gesetzgeber ein entsprechendes Angebot geschaffen (§ 39 c SGB V). Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne zu den vielfältigen Möglichkeiten.