Zielgruppe
Die Übergangseinrichtung nimmt volljährige Menschen (18 - 62 Jahre) auf, welche aufgrund psychischer Erkrankung(en) und Beeinträchtigung(en) sowie erheblichen Einschränkungen im Bereich sozialer Kompetenzen und der Wahrnehmung der Eigenverantwortung noch nicht zu einer selbstbestimmten, eigenständigen und unabhängigen Lebensführung in der Lage sind. Aus diesen Gründen sind sie vorübergehend auf begleitende, intensive, therapeutische und medizinische Unterstützung angewiesen. Der genannte Personenkreis ist aus krankheitsbedingten Gründen in der Regel noch nicht in andere komplementäre Einrichtungen vermittelbar.
Gemäß ICD10 handelt es sich um folgende Diagnosegruppen:
- F2 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- F3 Affektive Störungen
- F4 Neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen
- F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Ausschlusskriterien
Folgende Personengruppen können leider nicht aufgenommen werden:
- Menschen mit unkontrollierbaren aggressiven Verhaltensweisen
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit dauerhaftem somatischen Pflegebedarf
- Menschen mit primären Suchterkrankungen
- Sexualstraftäter
Im Einzelfall kann in Absprache mit gesetzlichen Betreuer*innen, Ärzt*innen und der FQA eine Sondervereinbarung zur Aufnahme getroffen werden.