Allgemeine Informationen
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine präventive Leistung der Jugendhilfe an Schulen und findet ihre gesetzliche Legitimation im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), § 13, Abs. 1: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische Ausbildung […] und ihre soziale Integration fördern.“ Jugendsozialarbeit an Schulen ist somit eine Leistung der Jugendhilfe in enger Absprache und Kooperation mit der Schule.
Anna Geisler ist die zuständige Jugendsozialarbeiterin an der Ignatius-Gropp-Grundschule in Güntersleben und bietet Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern/Erziehungsberechtigte schnelle Hilfe in Krisensituationen, bei familiären Problemen, bei Konflikten oder schulischen Schwierigkeiten.
Wer kann sich an die JaS wenden?
Schüler*innen
- bei Schwierigkeiten in der Schule
- bei Problemen in der Familie und mit Freunden
- bei Konflikten mit Mitschüler*innen
- in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Eltern/Erziehungsberechtigte
- bei Erziehungsfragen
- bei der Vermittlung von Kontakten zu anderen unterstützenden Einrichtungen
Lehrkräfte
- bei sozialpädagogischen Projekten und deren Durchführung
- zur Unterstützung bei der Förderung einer guten Klassengemeinschaft oder bei der Konfliktbearbeitung
Weitere Informationen zu JaS finden Sie hier.
Näheres zur Grundschule Güntersleben.