Betreuungsdauer & Kosten
Die Aufenthaltsdauer im Betreuten Wohnen ist von den individuellen Bedürfnissen der*des Betreuten abhängig und kann über einen kurzen Zeitraum bis hin zur dauerhaften Betreuung über mehrere Jahre erfolgen.
Betreutes Wohnen
- Die Betreuung ist in der Regel kostenfrei.
- Die Wohnung wird von der*dem Betreuten vorgehalten.
- Die Miete und sonstige Lebens- und Unterhaltskosten trägt die*der Betreute selbst.
Weitere Informationen zum Thema Betreutes Wohnen finden Sie hier...
Betreutes Wohnen für Suchterkrankungen
- Die Betreuung ist in der Regel kostenfrei.
- Die Wohnung wird von der*dem Betreuten vorgehalten.
- Die Miete und sonstige Lebens- und Unterhaltskosten trägt die*der Betreute selbst.
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Betreute Wohngemeinschaften
- Die Betreuung ist in der Regel kostenfrei.
- Die Wohnung wird von der AWO vorgehalten. Die*der Betreute erhält ein Zimmer zur Untermiete.
- Die Miete und sonstige Lebens- und Unterhaltskosten trägt die*der Betreute selbst.
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