Betreutes Wohnen für Suchterkrankungen
Im Betreuten Wohnen für Suchterkrankungen lebt die*der Betreute in seiner eigenen Wohnung. Unsere Betreuer*innen besuchen die*den Betreuten je nach Leistungsanspruch regelmäßig ein- oder mehrmals pro Woche und stehen als Ansprechpartner*innen in allen Belangen rund um das selbsbestimmte Wohnen zur Verfügung. Es erfolgen individuelle Einzelgespräche zwischen Bewohner*in und Betreuer*in.
Ziel der Betreuung ist stets die Aufrechterhaltung und Förderung einer selbstbestimmten und idealerweise abstinenten Lebensweise.
Wir bieten sozialpädagogische Begleitung
- im Umgang mit der Erkrankung und Psychoedukation
- bei der Rückfallprophylaxe und Rückfallbearbeitung
- bei der Entwicklung weiterführender Lebensperspektiven
- und Hilfe bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- bei Behördenangelegenheiten
- bei der Freizeitgestaltung
- und vieles mehr
Wie erhalte ich einen Platz im Betreuten Wohnen für Suchterkrankungen?
Der Ablauf zum Erhalt eines Platzes im Betreuten Wohnen für Suchterkrankungen ist wie folgt.
- Zu Beginn erfolgt ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und Austausch mit der Leitung des Fachbereichs Betreutes Wohnen. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen kurzen Lebenslauf welcher auch vorherige Einrichtungen und Klinikaufenthalte auflistet. Außerdem noch eine Schilderung zum vergangenen Suchtverlauf.
- Die Eignung und der Wunsch nach Betreuung wird von beiden Seiten festgestellt.
- Nach beiderseitigem Einverständnis zur Aufnahme in das Betreute Wohnen für Suchterkrankungen erfolgt die Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger. Im Regelfall ist dies der Bezirk Unterfranken. Bei Erwachsenen zwischen dem 18-21 Lebensjahr ist als Kostenträger das Jugendamt zuständig.
- Nach Erhalt der Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger werden der Betreuungsvertrag sowie alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt und zur Unterschrift vorgelegt.
- Nach Erledigung der genannten Formalitäten kann unmittelbar mit dem Leistungsbezug d.h. der Betreuung begonnen werden. Dazu nimmt unser*e Betreuer*in Kontakt mit der*dem Betreuten auf und vereinbart den ersten Gesprächstermin.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt von Leistungen durch den jeweiligen Kostenträger?
- Die Voraussetzung zum Erhalt von Leistungen durch den Bezirk Unterfranken ist das Vorliegen einer durch einen Facharzt diagnostizierten Suchterkrankung. Ein Facharzt kann bspw. ein Psychiater oder Neurologe sein.
- Die Diagnose der Erkrankung durch den Hausarzt ist nicht ausreichend.
Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
- Für die Antragsstellung werden ein Sozialhilfeantrag, ein Sozialbericht, ein aktueller Arztbericht von einem Facharzt sowie eine Einkommens- und Vermögenserklärung benötigt.
- Der Sozialbericht wird durch den Fachdienst des Bezirkes Unterfranken gemeinsam mit der*dem Antragssteller*in erstellt.
- Die Formulare für den Sozialhilfeantrag, den Arztbericht sowie die Einkommens- und Vermögenserklärung können Sie durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erhalten. Alternativ stehen diese unter dem Link Antragsformulare zum Download auf der Seite des Bezirkes Unterfranken zur Verfügung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Die Betreuungsleistung ist bis zu einem Vermögen von 54.810€ (Stand 01.01.2020) sowie einem Einkommen unter dem aktuell gültigen Sozialhilfesatz in der Regel kostenfrei. Eine Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Kostenträger im Rahmen der Antragsstellung.
- Seit dem 01.01.2020 werden Angehörige und Lebenspartner bei einem Einkommen unter 100.000€ im Jahr nicht mehr zur anteiligen Übernahme der Betreuungskosten herangezogen.
- Zu tragen sind die Miet- und Nebenkosten der eigenen Wohnung.
- Ebenfalls zu übernehmen sind alle weiteren Kosten im Rahmen der individuellen Lebensführung, bspw. Essen, Kleidung usw.
Welche Verpflichtungen gehe ich im Rahmen der Betreuung ein?
Im Rahmen der Betreuung im Betreuten Wohnen für Suchterkrankungen erwarten wir u.a.
- Regelmäßige Teilnahme an Einzelgesprächen
- Ggf. Einhaltung von Medikamentenplänen
- Ggf. regelmäßige Arztbesuche
- Wünschenswert ist der regelmäßige Besuch der Therpaiegruppe Sucht
- Ebenfalls wünschenswert ist die Angliederung an die Suchtberatungsstelle
Weitere Anforderungen im Rahmen der Betreuung können dem Betreuungsvertrag entnommen werden. Gerne klären unsere Mitarbeiter*innen im Vorfeld über unsere Anforderungen im Rahmen der Betreuung auf.
Wie kann ich kündigen?
- Die Kündigung der Betreuungsleistung erfolgt schriftlich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zum Ende des laufenden Monats.