Aufnahme & Kosten
Gemeinsam prüfen wir, welche Wohnform und Betreuung besser zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen passt: Das Wohnen in einer unserer Betreuten Wohngemeinschaften oder das Ambulant Betreute Einzelwohnen. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre gesundheitliche Situation, als auch Ihre aktuelle Lebenswelt.
Eine Anmeldung erfolgt nach dem Gesamtplanverfahren, das im Wesentlichen aus drei Elementen besteht:
1. Dem Arztbericht
in dem die Notwendigkeit einer Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen festgestellt wird, erstellt durch eine*n Fachärzt*in für Psychiatrie.
2. Dem Sozialbericht
in dem unter anderem gemeinsam mit der*dem Klient*in die Ziele des Ambulant Betreuten Wohnens formuliert werden. Der Sozialbericht wird von der überweisenden Einrichtung (z.B. einer psychiatrischen Klinik) oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt.
3. Dem Sozialhilfeantrag
mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Der Sozialhilfeantrag wird von der*dem Klient*in selbst oder einer*m gesetzlichen*m Betreuer*in gestellt und an den überörtlichen Sozialhilfeträger geschickt.
Die Kosten der Maßnahme richten sich unter anderem nach dem notwendigen Betreuungsumfang. In vielen Fällen übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten der Maßnahme - im Raum Aschaffenburg ist dies in der Regel der Bezirk Unterfranken. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Zu Betreuungsbeginn wird anschließend ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.