Allgemeine Informationen
Hintergrund unseres Beratungsangebotes ist, dass jeder in eine Situation kommen kann, in der er nicht mehr äußern kann, was er möchte. Um sicherzustellen, dass auch dann der persönliche Wille berücksichtigt wird, bieten wir die professionelle Beratung für die gesundheitliche Versorgungsplanung an. Sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, sich selbst zu äußern (beispielsweise wegen einer demenziellen Erkrankung), können stattdessen Angehörige oder rechtliche Vertreter das Angebot wahrnehmen.
Was bedeutet Versorgungsplanung?
Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der man nicht mehr äußern kann was man möchte. Um sicherzustellen, dass der persönliche Wille nicht nur berücksichtigt, sondern auch umgesetzt wird, bieten wir professionelle Beratung für die gesundheitliche Versorgungsplanung an.
Beratungsthemen
Sie haben die Möglichkeit mit unseren Berater*innen alle oder auch nur Teile der folgenden Themen zu besprechen:
- Pflegerische Versorgung am Lebensende
- Medizinische Versorgung am Lebensende
- Rechtliche Aufklärung zur Versorgungsplanung
- Persönliche Wünsche und Vorstellungen zur religiösen und spirituellen Versorgung am Lebensende
Die Beratungen können zur Dokumentation des persönlichen Willens führen. Folgendes können unsere Berater*innen mit Ihnen gemeinsam ausfüllen:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Therapieziel- und Notfallplanung
- Persönlicher Pflegeleitfaden für das Lebensende
Unser Ziel ist es, dass Ihr persönlicher Wille und Ihre Wünsche bestmöglich - sowohl in unseren Einrichtungen als auch in Krankenhäusern oder im Notfall beachtet werden, selbst wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.
Beratungsgespräch
In einem oder mehreren Gesprächen mit einer*m Berater*in können Sie festlegen was Ihnen wichtig ist. An den Gesprächen können selbstverständlich auch Angehörige, Vertrauenspersonen, Betreuer*innen und Hausärzt*innen teilnehmen.
An wen richtet sich das Angebot?
Bewohner*innen, die dauerhaft in einer unserer stationären Pflegeeinrichtung oder Behindertenhilfe-Einrichtung leben und gesetzlich krankenversichert sind. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig.
Auch Angehörige und rechtliche Vertreter können dieses Angebot wahrnehmen, wenn die betroffene Person bereits jetzt nicht mehr in der Lage ist sich zu äußern (z.B. aufgrund einer demenziellen Erkrankung). In enger Zusammenarbeit mit allen Personen, die an der Betreuung und Versorgung beteiligt sind, kann gemeinsam der mutmaßliche Wille festgelegt werden. Oftmals hat die betroffene Person in der Vergangenheit geäußert, was sie sich wünscht, nur wurde es nie dokumentiert.